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19.09.2011 10:06 Alter: 157 Tage
Kategorie: Aktuelles

Die 5 wichtigsten Fragen zum TÜV

TÜV Plakette Jahr 2012

TÜV Plakette Jahr 2012

Alle 2 Jahre muss ein KFZ zur Hauptuntersuchung (HU). Wenn alles in Ordnung ist, bekommt er dann eine Plakette. Tausende von Autofahrern fragen sich vor der HU, ob ihr Auto durch den TÜV kommt. Diverse Vorschriften regeln das.

1. Darf man den Untersuchungstermin überziehen?
Nein, der letzte Tag des Fälligkeitsmonats zählt. Danach droht ein Ticket mit der Aufforderung, die HU vornehmen zu lassen. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Untersuchung bei der Polizei beträgt dann normalerweise zwei Wochen. Zur Info: Zeit zu schinden bringt unterm Strich nichts. Denn wer 3 Monate zu spät kommt, der erhält nur für 21 Monate TÜV, statt der 24 Monate.

2. Ab wann drohen Strafen, und wie sehen die aus?
Sofort nach Terminüberschreitung sind zehn Euro fällig, nach 2 Monaten 15 Euro. Ab 4 Monaten sind es 25 Euro, ab 8 Monaten 40 Euro und 2 Punkte.

3. Kann man den Untersuchungsterin auch deutlich vorziehen?
Ja, das steht dem Fahrzeughalter frei. Etwa wenn er seinen Wagen mit dem begehrten "TÜV neu" verkaufen will.

4. Welche Mängelgrade gibt es im Untersuchungsprotokoll?
Vier Grade:
OM = ohne Mängel,
GM = geringe Mängel Dabei wird Plakette meist mit der Aufforderung erteilt, die Mängel beheben zu lassen.
EM = erhebliche Mängel Die Plakette wird nicht erteilt, eine Nachprüfung wird angeordnet.
VU = Verkehrsunsicher, das Auto darf auf eigener Achse nicht mehr weiterfahren.

5. Welche Frist gilt für die Behebung der Mängel?
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhlab eines Monats abzustellen.

(Quelle: Autobild Ausgabe: Nr. 37)