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01.10.2010 13:40 Alter: 14 Jahre

Eine E-Mail hilft nicht gegen Bußgeldbescheid

Ein Verkehrssünder hatte einen Busgeldbescheid erhalten und sich mit einer E-Mail dagegen wehren wollen. Pech, meinte das Landgericht Heidelberg. Ein Einspruch "in elektronischer Form" reicht nämlich nicht aus. Der Grund: Es fehlt die Unterschrift des Beschwerdeführers. Schließlich müsse der Empfänger eindeutig erkennen können, dass das Dokument auch Tatsächlich vom Verfasser stamme. Das ist laut Gericht aber nur dann der Fall, wenn die E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, die einen Missbrauch ausschließt.