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11.06.2012 00:00 Alter: 12 Jahre

Urteil: Fahrlehrer darf während der Fahrt telefonieren

Telefoniert ein Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz neben seinem Fahrschüler unterwegs mit dem Handy, muss er deswegen kein Bußgeld bezahlen, obwohl er bei Ausbildungsfahrten laut Straßenverkehrsordnung immer als Führer des Kraftfahrzeugs gilt. Das hat das Amtsgericht Herne-Wanne festgestellt (Az. 21 OWi-64 Js 891/11-264/11).